Sie befinden sich hier:

Benutzerordnung

Allgemeines

Die Benutzerordnung bezieht sich auf die aktuelle Satzung der Volkshochschule Schmalkalden-Meiningen. Die Dauer der Kurse wird im Programm in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben. Eine UE entspricht 45 Minuten. Eine Veranstaltung (Kurse, Vorträge, Seminare, Werkstätten) wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn mindestens 8 Personen über 16 Jahre verbindlich angemeldet sind. Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Anfallende Kosten für Unterrichtsmaterial sind gesondert zu entrichten. Lehrbücher sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

Anmeldung

Die Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle und in den Außenstellen entgegengenommen.

  1. Jede Anmeldung ist verbindlich. Unverbindliche Reservierungen für Veranstaltungen sind nicht möglich.
  2. Die Anmeldungen werden persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail entgegengenommen.
  3. Die Bezahlung einer Veranstaltung erfolgt per Lastschriftverfahren (SEPA). Die Gebühr wird mit Beginn des Kurses fällig und nach Veranstaltungsbeginn abgebucht. Nur Vortragsgebühren werden zum Termin bar kassiert. In der vhs-Hauptgeschäftsstelle Meiningen ist die Zahlung mit EC-Karte möglich.
  4. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung eine Veranstaltung bereits belegt sein, werden wir Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registrieren und Sie telefonisch oder schriftlich verständigen, falls ein Platz frei bzw. ein Zusatzangebot eingerichtet wird.
  5. Die vhs informiert die angemeldeten Interessenten zum Kursbeginn, sobald der ausgeschriebene Kurs die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht hat und beginnen kann.
  6. Es werden nur für komplette Kurse Anmeldungen angenommen. Wird ein Kurs nicht regelmäßig besucht, oder vorzeitig abgebrochen, oder erfolgt der Einstieg später, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung.

Abmeldung

Eine Abmeldung von einer Veranstaltung ist nur mit schriftlichem Antrag an die Geschäftsstelle bis drei Werktage vor Beginn möglich. Andernfalls geht die vhs von Ihrer Teilnahme aus, mit den damit verbundenen Konsequenzen: Die Gebühr wird abgebucht bzw. es erfolgt eine Rechnungslegung.

Eine mündliche Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich! Nichtteilnahme entbindet nicht von Zahlungspflicht!

Ein Kurswechsel ist ebenfalls nur mit Genehmigung der Geschäftsstelle möglich. Absprachen mit dem Kursleiter sind nicht verbindlich.

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Lehrgang aufgrund von Erkrankung, beruflichen Gründen oder Wegzug aus dem Landkreis, können auf schriftlichen Antrag die Reststunden gutgeschrieben werden. Kursgebühren werden nicht erstattet. Die Ausstellung bzw. Berechnung der Gutschrift erfolgt erst nach Eingang der schriftlichen Abmeldung. Durch den Teilnehmer hat der Nachweis des Abmeldegrundes in geeigneter Weise zu erfolgen.

Absetzen von Veranstaltungen

Die vhs kann Veranstaltungen absetzen, wenn die Voraussetzungen für ihre Durchführung

Nicht, oder nicht mehr gegeben sind (etwa Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von Kursleitern). Beim Nichtzustandekommen von Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben, bereits entrichtete Gebühren werden zurückerstattet. Werden Kurse nach ihrem Beginn abgesetzt, erfolgt die Gebührenrückerstattung anteilig.

Ausschluss von Veranstaltungen

Die vhs kann Teilnehmer von Veranstaltungen ausschließen, die durch ihr Verhalten die Realisierung der vhs - Zielstellung erschweren oder gefährden.

Gründe für einen Ausschluss können z. B. sein:

- Störung der Veranstaltung durch Lärm oder Geräuschbelästigung oder anderweitig störendes Verhalten;

- Ehrverletzungen gegenüber Kursleiter, anderen Teilnehmern oder dem vhs-Personal;

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften wie Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- und    Religionszugehörigkeit, u. a.;

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische, weltanschauliche oder geschäftliche Zwecke sowie Agitation jeglicher Art;

- Schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Benutzer- bzw. die Hausordnung.

In diesen Fällen von Ausschluss werden Gebühren nicht zurückerstattet.

Gebühren

Die Gebührenordnung kann in der Geschäftsstelle und in den Außenstellen eingesehen werden.

Bitte achten Sie auf ausreichende Deckung Ihres Kontos und auf leserliche Angabe Ihrer Kontoverbindung auf dem Formular. Bankspesen aufgrund fehlerhafter Angaben, durch unberechtigte Rückbuchungen oder bei Widerspruch, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei Bedarf kann in Kleingruppen unterrichtet werden.

Verwaltungskostenpauschale

Für jeden Kurs ab 3 Unterrichtsstunden wird je Teilnehmer eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR erhoben. Damit werden Aufwendungen für die Lehrgangsorganisation der VHS berücksichtigt. Weiterhin enthält die Verwaltungskostenpauschale das Ausstellen von Teilnehmerbescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse, sowie das Erstellen der allgemeinen Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnissen, die die Lehrgangsbezeichnungen, den Zeitraum, die Gesamtstundenzahl sowie das Entgelt ausweisen. Die Pauschale wird bei Vertragskündigung des Teilnehmers nicht erstattet und ist auch nicht ermäßigbar.

Die Gebühren bei Kleingruppen

Die verbindliche Anmeldezahl ist die Grundlage für den Preis, es gibt keine Ermäßigung.

Kurse, die mit Förderung 3,00 EUR kosten:   

ab 8 Teilnehmer                     3,00 EUR

6 und 7 Teilnehmer                5,90 EUR

4 und 5 Teilnehmer                8,90 EUR

Kurse, die mit Förderung 4,00 EUR kosten:   

ab 8 Teilnehmer                     4,00 EUR

6 und 7 Teilnehmer                7,90 EUR

4 und 5 Teilnehmer                11,90 EUR

Die Verwaltungskostenpauschale wird zusätzlich berechnet.

Ermäßigungen

Auf schriftlichen Antrag an die vhs können Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 50% und Arbeitslosengeld II-Empfänger bei Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Gebührenermäßigung von 25 % erhalten, wenn die Teilnehmergebühr mehr als 30,00 EUR beträgt. Die entsprechenden Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen bzw. in Kopie der Anmeldung beizufügen. Fehlen diese Dokumente, so werden Sie weiter als Vollzahler geführt. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen stellt die vhs bei mindestens 80 % der Teilnahme auf Anfrage aus. Bitte melden Sie sich rechtzeitig in den Geschäftsstellen an. Bei Lehrgängen mit Prüfungen werden entsprechende Zeugnisse bzw. Zertifikate ausgehändigt. Die Teilnahmebescheinigungen können zu den Geschäftszeiten der Verwaltung abgeholt werden.

Haftung

Die vhs übernimmt keinerlei Haftung bei Unfall, Sachschaden oder Diebstahl, wenn kein Verschulden der Einrichtung vorliegt. Unglücksfälle sind sofort der Geschäftsstelle zu melden. Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Bei Studienreisen tritt die vhs nur als Vermittler auf. Es gelten hier in jedem Fall die Bedingungen der jeweiligen Reiseunternehmen und -veranstalter.

Datenschutz

Die persönlichen Teilnehmerdaten werden gemäß Thüringer Datenschutzgesetz nur vhs-intern gespeichert und verwendet.

Hausordnung

Die vhs verfügt nur zu einem Teil über eigene Unterrichtsräume. Darüber hinaus genießt sie Gastrecht in zahlreichen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden des Landkreises. Behandeln Sie die Einrichtungsgegenstände pfleglich und beachten Sie die geltende Hausordnung!