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Was ist ein Integrationskurs?
Beim Integrationskurs handelt es sich um ein staatliches Angebot zur sprachlichen und politischen Bildung. Er vermittelt Sprachkenntnisse bis zum Niveau B1 sowie Kenntnisse über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung Deutschlands. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert.

Wie ist der Kurs aufgebaut?
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs, der aus sechs Modulen mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten (UE) aufgebaut ist. Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Nach dem Sprachkursteil findet die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) statt. Nach dem Sprachkurs folgen 100 UE im Orientierungskurs. Dieser endet mit der Prüfung „Leben in Deutschland“ (LiD). Ein Modul dauert in der Regel einen Monat; der gesamte Kurs ungefähr sieben Monate.

Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es auch spezielle Kursarten. Alphabetisierungs- und Zweitschriftlernerkurse richten sich an Menschen, die das Schriftsystem ihrer Muttersprache bzw. das lateinische Schriftsystem nicht beherrschen.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen dürfen grundsätzlich nur Personen, die nicht schulpflichtig sind, darunter
• Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthalt (z.B. Aufenthaltstitel)
• EU-Bürger
• Spätaussiedler
• Verpflichtete SGBII/ AsylbL – Empfänger
• Personen mit Aufenthaltsgestattung
• Personen mit Duldung nach §60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG

Was kostet der Kurs?
Teilnahmeberechtigte oder -verpflichtete Personen, die soziale Leistungen wie bspw. AsylbL, SGB II/ SGB III beziehen, können auf Antrag von den Kosten befreit werden.
Berechtigte, die keine sozialen Leistungen beziehen werden anteilig vom BAMF gefördert und zahlen 2,29 € pro UE. Eine Rückerstattung von 50 % der Kurskosten können nach erfolgreichem Bestehen beim BAMF beantragt werden. Personen ohne Teilnahmeberechtigung können je nach Kapazität als reine Selbstzahler teilnehmen und zahlen 4,58 € pro UE.

Wie bekommt man eine Teilnahmeberechtigung?
Über die Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge direkt. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Beim Kommunalen Jobcenter (für Kunden des Jobcenters) & bei der zuständigen Ausländerbehörde (für Asylbewerber, Personen mit Aufenthaltstitel).
Die Kurse können ab einer Mindestteilnehmerzahl ab 14 TeilnehmerInnen beginnen. Sie finden meist am Vormittag statt. Es besteht Anwesenheitsplicht.

Für eine Anmeldung und weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Formulare und Downloads finden Sie unter "Service".

Integrationskurse

Was ist ein Integrationskurs?
Beim Integrationskurs handelt es sich um ein staatliches Angebot zur sprachlichen und politischen Bildung. Er vermittelt Sprachkenntnisse bis zum Niveau B1 sowie Kenntnisse über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung Deutschlands. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert.

Wie ist der Kurs aufgebaut?
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs, der aus sechs Modulen mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten (UE) aufgebaut ist. Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Nach dem Sprachkursteil findet die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) statt. Nach dem Sprachkurs folgen 100 UE im Orientierungskurs. Dieser endet mit der Prüfung „Leben in Deutschland“ (LiD). Ein Modul dauert in der Regel einen Monat; der gesamte Kurs ungefähr sieben Monate.

Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es auch spezielle Kursarten. Alphabetisierungs- und Zweitschriftlernerkurse richten sich an Menschen, die das Schriftsystem ihrer Muttersprache bzw. das lateinische Schriftsystem nicht beherrschen.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen dürfen grundsätzlich nur Personen, die nicht schulpflichtig sind, darunter
• Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthalt (z.B. Aufenthaltstitel)
• EU-Bürger
• Spätaussiedler
• Verpflichtete SGBII/ AsylbL – Empfänger
• Personen mit Aufenthaltsgestattung
• Personen mit Duldung nach §60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG

Was kostet der Kurs?
Teilnahmeberechtigte oder -verpflichtete Personen, die soziale Leistungen wie bspw. AsylbL, SGB II/ SGB III beziehen, können auf Antrag von den Kosten befreit werden.
Berechtigte, die keine sozialen Leistungen beziehen werden anteilig vom BAMF gefördert und zahlen 2,29 € pro UE. Eine Rückerstattung von 50 % der Kurskosten können nach erfolgreichem Bestehen beim BAMF beantragt werden. Personen ohne Teilnahmeberechtigung können je nach Kapazität als reine Selbstzahler teilnehmen und zahlen 4,58 € pro UE.

Wie bekommt man eine Teilnahmeberechtigung?
Über die Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge direkt. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Beim Kommunalen Jobcenter (für Kunden des Jobcenters) & bei der zuständigen Ausländerbehörde (für Asylbewerber, Personen mit Aufenthaltstitel).
Die Kurse können ab einer Mindestteilnehmerzahl ab 14 TeilnehmerInnen beginnen. Sie finden meist am Vormittag statt. Es besteht Anwesenheitsplicht.

Für eine Anmeldung und weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Formulare und Downloads finden Sie unter "Service".

Integrationskurs - BAMF 84 -Basiskurs - Modul 3 
ab Di. 15.10.2024, 8.30 Uhr  
, Ort: Struppsche Villa Raum 1.00  
, Kursnummer: 24H-S7843M 
Status:
Zur Anmeldung kommen Sie bitte persönlich in unsere Sprechstunde donnerstags, 09:30 - 12:00 & 13:30 - 15:30 Uhr.