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Sprachen und Verständigung Deutsch als Zweitsprache Nationale berufsbezogene Sprachförderung B2 / C1
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Der Berufssprachkurs (DeuFöV)

Was ist ein Berufssprachkurs?
Beim Berufssprachkurs gemäß Deutschsprachförderung (DeuFöV) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge handelt es sich um ein staatliches Angebot, das auf die Inhalte der Integrationskurse aufbaut und berufssprachliche Kompetenzen auf dem Niveau B2 oder C1 (GER) vermitteln soll. Auch Spezialkurse in den Niveaustufen A2/ B1 (GER) sind möglich. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert.

Wie lange dauert ein Kurs?
Der Kurs umfasst 400/500 Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Kurse finden meist am Vormittag statt, können aber je nach Bedarf als Teilzeitkurs und am Nachmittag oder Abend organisiert werden. Insgesamt dauern die Kurse ca. ein halbes Jahr. Es besteht Anwesenheitsplicht.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmende dürfen grundsätzlich nicht schulpflichtig sein und müssen einen Zugang zum Arbeitsmarkt nachweisen. Teilnehmen können demnach:
• ArbeitnehmerInnen
• Arbeits- oder Ausbildungssuchende
• Absolventen der Integrationskurse
• Deutsche mit Migrationshintergrund
• EU-Bürgerinnen und -Bürger
• Personen mit Aufenthaltsgestattung
• Personen mit Duldung nach §60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG

Was kostet der Kurs?
Erwerbslose sind von den Kosten befreit. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 20.000 Euro bei Einzelveranlagung oder von mehr als 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen einen Kostenbeitrag von 2,56 € pro UE (= 1280,00 €).

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Zunächst benötigt man ein Sprachzertifikat, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Für einen B2 - Kurs benötigt man bspw. ein B1-Zertifikat von telc GmbH oder g.a.s.t. e.V. Für den Fall, dass das Zertifikat älter als sechs Monate ist, wird zum nachweis des aktuellen Sprachniveaus ein Kompetenzcheck durchgeführt.
KundInnen des Jobcenters erhalten die Berechtigung vom Jobcenter. Arbeitssuchende erhalten die Berechtigung von der Agentur für Arbeit. Erwerbstätige erhalten die Berechtigung per Antragstellung beim BAMF. Das übernehmen wir gerne für Sie.

Für eine Anmeldung sowie weitere Informationen zu den Kursen und Prüfungen wenden Sie sich bitte an uns.

Weitere Informationen finden Sie im Servicebereich (Downloads, Links).

Nationale berufsbezogene Sprachförderung B2 / C1

Der Berufssprachkurs (DeuFöV)

Was ist ein Berufssprachkurs?
Beim Berufssprachkurs gemäß Deutschsprachförderung (DeuFöV) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge handelt es sich um ein staatliches Angebot, das auf die Inhalte der Integrationskurse aufbaut und berufssprachliche Kompetenzen auf dem Niveau B2 oder C1 (GER) vermitteln soll. Auch Spezialkurse in den Niveaustufen A2/ B1 (GER) sind möglich. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert.

Wie lange dauert ein Kurs?
Der Kurs umfasst 400/500 Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Kurse finden meist am Vormittag statt, können aber je nach Bedarf als Teilzeitkurs und am Nachmittag oder Abend organisiert werden. Insgesamt dauern die Kurse ca. ein halbes Jahr. Es besteht Anwesenheitsplicht.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmende dürfen grundsätzlich nicht schulpflichtig sein und müssen einen Zugang zum Arbeitsmarkt nachweisen. Teilnehmen können demnach:
• ArbeitnehmerInnen
• Arbeits- oder Ausbildungssuchende
• Absolventen der Integrationskurse
• Deutsche mit Migrationshintergrund
• EU-Bürgerinnen und -Bürger
• Personen mit Aufenthaltsgestattung
• Personen mit Duldung nach §60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG

Was kostet der Kurs?
Erwerbslose sind von den Kosten befreit. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 20.000 Euro bei Einzelveranlagung oder von mehr als 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen einen Kostenbeitrag von 2,56 € pro UE (= 1280,00 €).

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Zunächst benötigt man ein Sprachzertifikat, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Für einen B2 - Kurs benötigt man bspw. ein B1-Zertifikat von telc GmbH oder g.a.s.t. e.V. Für den Fall, dass das Zertifikat älter als sechs Monate ist, wird zum nachweis des aktuellen Sprachniveaus ein Kompetenzcheck durchgeführt.
KundInnen des Jobcenters erhalten die Berechtigung vom Jobcenter. Arbeitssuchende erhalten die Berechtigung von der Agentur für Arbeit. Erwerbstätige erhalten die Berechtigung per Antragstellung beim BAMF. Das übernehmen wir gerne für Sie.

Für eine Anmeldung sowie weitere Informationen zu den Kursen und Prüfungen wenden Sie sich bitte an uns.

Weitere Informationen finden Sie im Servicebereich (Downloads, Links).